Die Forderungen der Volksinitiativen Keine Profite mit Boden & Miete

Positionspapier für die Verhandlungen mit den Vertretern der Stadt

Keine Profite mit Boden und Miete

SPD/Grüne haben uns als Initiator*innen der beiden Volks- initiativen um Erläuterung und Klarstellung unserer Forde- rungen gebeten.

Die erste Volksinitiative verlangt, dass die FHH und ihre Un- ternehmen keine Grundstücke und Wohnungen mehr verkau- fen. Ausnahmen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen, können von der Bürgerschaft beschlossen werden. Siehe dazu https://keineprofitemitbodenundmiete.de/ dievolksinitiativen/ volksinitiative-1/

Die zweite Volksinitiative legt fest, dass auf öffentlichem Grund nur noch Wohnungen gebaut werden, die zu Beginn nicht teu- rer sind als eine öffentlich geförderte Wohnung nach dem 1. Förderweg. Die Mieten können entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes erhöht werden, aber um maximal 2% pro Jahr. Siehe dazu https://keineprofitemitbodenund- miete.de/dievolksinitiativen/ volksinitiative-2/

Die Forderungen der beiden Volksinitiativen gehören zusam- men und bedingen sich gegenseitig. Insbesondere die zweite Volksinitiative kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn die FHH und ihre Unternehmen grundsätzlich keine Grundstücke und Wohnungen mehr veräußern, sondern selbst Wohnungen auf den städtischen Grundstücken bauen oder sie im Wege des Erbbaurechts v. a. an gemeinwohlorientierte Bauherren ver- geben. Über das von uns vorgeschlagene Fördersystem und die Erbbaurechtsverträge kann die FHH das Ziel der dauerhaft preisgebundenen Wohnungen auf ihrem Grund und die Bele- gung dieser Wohnungen v. a. an die zahlreichen Menschen in Hamburg mit Wohnraumversorgungsproblemen steuern.

Aufgrund des Koppelungsverbots bei Volksinitiativen konnten wir keine expliziten Forderungen zu Förderung und Belegungs- bindung stellen. Allerdings ergibt sich aus unserer gesamten Argumentation in den Begründungen der Volksinitiativen, dass für dauerhaft preisgebundene Wohnungen eine neue Art der Förderung notwendig ist und, dass die unter den neuen Bedin- gungen gebauten Wohnungen vorrangig Menschen zur Verfü- gung stehen sollen, die zurzeit nur eine geringe oder gar keine Chance haben, in Hamburg eine für sie bezahlbare Wohnung zu mieten.

1. Förderung

Wir gehen davon aus, dass die von uns geforderten dauerhaft preisgebundenen Neubauwohnungen mit Einstiegsmieten ori- entiert am bisherigen sozialen Wohnungsbau, aktuell, 6,80 € pro qm, öffentlich gefördert werden müssen. Entweder wird die Förderung wie bisher aus einem Mix von (Bar-) Zuschüssen und subventionierten Kreditzinsen bestehen oder über sub- ventionierte Erbbaurechtsverträge und Kreditzinsen (die un- streitig auch Förderungen der FHH sind).

Im Ergebnis werden danach jedenfalls die städtischen Gesell- schaften, die bislang einen nicht unerheblichen Teil des bis- herigen sozialen Wohnungsbaus vornehmen, die SAGA – GWG, Fördern und Wohnen und alle anderen, künftig fast ausschließ- lich nur noch unsere dauerhaft preisgebundenen Wohnungen bauen (können), da sie ganz überwiegend auf dem städtischen (und dann unveräußerbaren) Grund bauen.

Nach unserem Modell besteht die Preisbindung der geförder- ten Wohnungen unbefristet und damit bezogen auf die Gebäu- denutzungszeit mehrfach so lange wie bisher. Dadurch erge- ben sich auch für dieselbe staatliche Fördersumme im neuen Modell sehr viel mehr Bindungsjahre als zuvor, wie wir in unse- ren Berechnungsmodellen mit den Senatsfraktionen haben.

Unser Modell wird mittel- und langfristig dazu führen, dass der im Eigentum der FHH stehende Grund und Boden der Boden- spekulation entzogen wird. Auf diesen Grundstücken kann ein wachsender Bestand dauerhaft preisgebundener Wohnungen entstehen, deren Nutzung bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits unter den aktuellen Bedingungen bewilligte Förde- rungen oder konkrete Planungen von Bauprojekten sollen für einen Übergangszeitraum von höchstens 5 Jahren Bestands- schutz genießen.

Es verbleiben für das bisherige Modell des zeitlich befristeten geförderten Wohnungsbaus nach unseren Volksinitiativen grundsätzlich nur noch Privatgrundstücke. Der aktuell geför- derte Wohnungsbau bleibt durch unsere Volksinitiativen grundsätzlich unberührt.

2. Belegungsbindung

Nach unserer Auffassung muss gewährleistet sein, dass die dauerhaft bezahlbaren neuen Wohnungen auch den Menschen zur Verfügung gestellt werden, die diese wegen wirtschaftliche und andere Markt- bzw. Versorgungsnachteile am dringend- sten brauchen (Belegungsbindungen).

Wir halten es politisch und rechtlich für inakzeptabel, wenn im Umfang von mehreren 100 Mio. Euro jährlich Wohnungsbau in der FHH mit Steuergeld gefördert wird, ohne dass dafür eine rechtlich abgesicherte Gegenleistung von den Eigentümern der Neubauten erbracht wird, die über das reine Gebot der dauerhaft preisgebundenen Miete hinausgeht. Es ist daher notwendig, dass sich die FHH über die Erbbaurechtsverträge oder etwaige Förderbedingungen umfangreiche Belegungs- rechte für die neuen von uns geforderten Wohnungen sichert. Dies gilt zum einen für Menschen mit geringeren Einkommen, aber auch und insbesondere für die Menschen, die aufgrund weiterer Umstände Marktzugangsschwierigkeiten haben. Um eine gemeinwohlorientierte Belegung und Nutzung der neu zu schaffenden Wohnungen sicherzustellen, halten wir insoweit die Vereinbarung von Belegungsrechten für erforderlich.