Kritik am Bebauungsplan für das Holsten-Areal

Seit dem 23. November 2021 liegt der Vertrag zum Bebauungsplan des Holsten-Areals öffentlich aus. Der Investor hat ihn

bereits unterschrieben.

Kritik am Bebauungsplan

Pressekonferenz der Holsten-Areal-Initiative „knallt am dollsten“ am 6.12.21

Die Bürgerinitiative „Knallt am dollsten“ übt scharfe Kritik an

vielen der Einzelheiten:

  • Es gibt zu wenig geförderte Wohnungen, und für die Hälfte von ihnen ist nur der 2. Förderweg vorgesehen (bei dem höhere Mieten gelten) – weit mehr als sonst üblich.
  • Außerdem sind lediglich 50 der über 1000 Wohneinheiten zur „preisgedämpften“ Vermietung vorgesehen, d.h. für anfänglich 12,90 € bzw. 14,90 €/qm netto kalt. Dies gilt überdies nur bei der Erstvermietung.
  • Die übrigen Wohnungen werden wegen des hohen Geländekaufpreises voraussichtlich extrem teuer angeboten.
  • Ursprünglich war 20% der Fläche für Baugemeinschaften vorgesehen; dies ist auf 13,5% verringert worden.
  • Der vorgesehene Handwerkerhof erhält nur für 10 Jahre eine Mietgarantie. Die Initiative kritisiert, dies ermögliche keine Planungssicherheit.
  • Die hohe Bebauungsdichte führt u.a. dazu, dass die öffentliche Parkanlage, gemessen an den Anforderungen des Landschaftsprogramms Hamburg, erheblich zu klein ausfällt.

Außerdem fürchtet die Initiative, dass durch die hohen Wohnungspreise von 20 €/qm und mehr auch der entrifizierung der umgebenden Stadtteile Vorschub geleistet werde. Damit würde die für Altona-Nord geltende soziale Erhaltensverordnung unterlaufen.

Der Eigentümer des Geländes, die Immobilieninvestmentgesellschaft Consus, gehört zur Adler-Gruppe. Diese steckt offensichtlich in finanziellen Schwierigkeiten; ihre Aktienkurse sind in letzter Zeit unter Druck geraten.

Die Initiative fordert die Bezirksversammlung auf, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Die Stadt solle das Gelände zu einem

sozialverträglichen Wert kommunalisieren und einem Konsortium gemeinnütziger Unternehmen und Initiativen übergeben.

(Zum Holsten-Areal siehe auch unsere Newsletter 2, 4, 6 und 9/2021.)