„Unsere Bodenpolitik wird am Gemeinwohl orientiert“

Bernd Vetter erinnert SPD und Grüne an wohnungspolitische Versprechen in ihren Parteiprogrammen

Plakat der SPD zur Bürgerschaftswahl 2020

Die Vorschläge des Senats für eine Einigung mit der Volksinitiative sind weit von unseren Positionen entfernt; es gibt wenig substantielles Entgegenkommen. Bernd Vetter hat im Auftrag der

Volksinitiative nun einen Brief an die Vertreter*innen des Senats

verfasst, in dem er sie an ihre eigenen Parteiprogramme erinnert.


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe VertreterInnen von SPD und Grünen,

auch nach Ihrer Auffassung ist jetzt der Zeitdruck für unsere

Verhandlungen über unsere beiden Volksinitiativen offensichtlich weg. Wir müssen mit unseren Verhandlungen nicht bis zum 15. Oktober 2021 (Ende der zweimal verlängerten Frist für die Übernahme unserer Forderungen durch die Hamburgische Bürgerschaft) fertig sein, weil die danach beginnende einmonatige Frist für uns, das Volksbegehren zu beantragen, gegenwärtig durch Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft gehemmt ist.

Wir können also uns zu jedem Zeitpunkt ggf. einigen.

In der nächsten, noch nicht terminierten Verhandlungsrunde, wollen wir über unsere Volksinitiative 1 Boden verhandeln:

„Die FHH und ihre Unternehmen veräußern keine Grundstücke und Wohnungen mehr. Ausnahmen im besonderen öffentlichen Interesse beschließt die Hamburgische Bürgerschaft“.

Sie wissen sicher, was Ihre Parteien SPD und Grüne in diesem Zusammenhang in ihren Wahlprogrammen fordern. Angesichts Ihres diesbezüglichen „Kompromissvorschlags“ würden wir ihnen dies aber gerne noch einmal in Erinnerung rufen.

Im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 heißt es:

Unsere Bodenpolitik wird am Gemeinwohl orientiert. Bund, Länder und Kommunen sollen öffentliches Eigentum an Grundstücken sichern und vermehren, um die Spekulation mit Grund und Boden zu stoppen.

Dazu ist das Vorkaufsrecht für Kommunen zu fairen Preisen wichtig. Wir werden dazu beitragen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert werden, Flächen zurückerworben werden und öf­fentliches Bauland nur auf dem Wege der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird.“

Im Wahlprogramm der Grünen zur Bürgerschaftswahl 2020 heißt es (S. 32):

Wir Grünen wollen, dass Hamburg eine aktive Boden- und Flächenpolitik betreibt. Die Stadt soll gezielt Grundstücke, auch von privat, ankaufen und neu entwickeln. Die Vergabe von Grundstücken soll künftig grundsätzlich im Erbbaurecht erfolgen.

Wir wollen dazu den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) reformieren. Der LIG soll anstatt auf ökonomische Zugewinne künftig stärker am Gemeinwohl ausgerichtet sein und mit Verantwortung für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele übernehmen. Hierfür wollen wir den LIG künftig an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen angliedern.“

Und in einem Positionspapier der Grünen vom 19. Mai 2019

(Katharina Fegebank u.a.) heißt es:

Unser neues grünes Gesamtkonzept für bezahlbare Mieten hat bereits sichtbare Wirkungen erzielt.

So werden städtische Grundstücke zukünftig und im Regelfall über das Erbbaurecht für lange Zeiträume verpachtet und nur noch in begründeten Ausnahmen verkauft. Das ermöglicht uns, die Grundstücksvergabe an Zusagen der Investoren zu knüpfen, Mieten langfristig auf bezahlbarem Niveau zu halten.“

Und im Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl 2021 heißt es (ab Seite 130):

Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private InvestorInnen veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden […].

Der Bund soll seine eigenen Immobilien nicht länger meistbietend verkaufen, sondern gezielt die Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum, kulturellen, sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen fördern […].

Die Flächen soll bevorzugt in Erbpacht vergeben werden, um

Sozialwohnungen dauerhaft sichern zu können. Werden sie veräußert, sollen Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften ein Erstbezugsrecht erhalten. Die Einnahmen des Fonds fließen nicht in den Haushalt, sondern werden für den Zukauf weiterer Flächen verwendet.“

Der Leser wird in diesen Wahlprogrammen von SPD und Grünen keinerlei Differenz zu unserer Forderung in der Volksinitiative 1 finden, nämlich Grundstücke und Wohnungen der FHH und ihre Unternehmen grundsätzlich nicht mehr zu veräußern, nur noch im Wege der Erbpacht zur Verfügung zu stellen und nur noch ausnahmsweise in begründeten Ausnahmen im öffentlichen Interesse zu veräußern.

Mit besten Grüßen

Ihre Volksinitiativen

Rechtsanwalt Bernd Vetter