Wie geht es weiter?

Nach dem Erfolg der beiden Volksinitiativen ist das Volksbegehren(VB) die zweite Stufe der Volksgesetzgebung.

Es ist die Voraussetzung für einen späteren Volksentscheid. Erforderlich sind knapp 70.000gültige Unterschriften, d. h. es müssen mindestens 80.000 in dreiWochen gesammelt werden. Die Briefeintragung beginnt schon dreiWochen früher, läuft also sechs Wochen.

Es liegt auf der Hand, dass das unter den Bedingungen von Kontaktbeschränkungen und weitgehenden Einschränkungen von Veranstaltungen und Versammlungen nicht möglich ist. Im halben Jahr vor demVB muss es in ganz Hamburg eine intensive Öffentlichkeitsarbeit geben, damit die Hamburger*innen wissen, worum es geht und sich dazu eine Meinung bilden können. Da wir nicht über die großen Medien verfügen, sind zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Aktionen,Informationsstände in Stadtteilen und Zigtausende Gespräche notwendig. Die Sammlung von Unterschriften setzt dann in besonderer Weise voraus, dass Menschen keine Angst vor Infektionen haben müssen.Wie lange es noch Pandemie bedingte Einschränkungen geben wird, kann heute niemand seriös vorhersagen.

Es gibt aber Gründe für die Annahme, dass wir in diesem Jahr noch nicht mit normalen Verhältnissen zurechnen haben; dazu gehört das Auftreten von Virusmutationen und die fehlenden Kenntnisse darüber, wie lange Impfstoffe wirken.Als wir die Volksinitiativen Anfang Februar 2020 starteten- die Pandemie war noch nicht absehbar -, konnten wir davon ausgehen, dass das VB im Mai 2021stattfinden würde, zu einer Jahreszeit, in der Aktionen und Gespräche im Freien gut möglich sind. Da Unterschriftensammlungen ab März 2020 so gut wie unmöglich waren, wurde die Sammelzeit durch die Bürgerschaft verlängert. Wir gaben am 19. Oktober jeweils über 14.000 Unterschriften ab.


Unter Berücksichtigung der in § 6 des Volksabstimmungsgesetzes festgelegten Fristen läge der Terminfür das VB Ende Oktober bis Mitte November. Wir haben vor Kurzem einen Antrag auf Verlängerung derFrist gestellt, in welcher die Bürgerschaft erklären muss, ob sie unsere Forderungen übernimmt. DiesenAntrag hat die Bürgerschaft nach Auskunft der Senatsfraktionen inzwischen angenommen. Wir gewinnen dadurch vor allem Zeit für Gespräche mit SPD undGrünen über eine Verschiebung des VB auf einen Zeitpunktdeutlich nach Ende der Pandemie bedingtenEinschränkungen. Durch den jetzt gestellten Antrag verschiebt sich der VB-Termin erst einmal auf EndeNovember bis Mitte Dezember. Unser Ziel ist aber, dass die Bürgerschaft eine Regelung beschließt, nach der wir erst nach Ende aller Pandemie bedingten Einschränkungen ein VB beantragen müssen. Das könnte im ersten Quartal 2022 sein. Das VB fände dann imFrühjahr oder Frühsommer 2022 statt.


Schaffen wir das VB, stellt sich die Frage nach demTermin des Volksentscheids. Volksentscheide finden in der Regel am Tag einer Bundestags- oder Bürgerschaftswahl statt. Die nächste Wahl in Hamburg findet turnusmäßig im Februar 2025 statt. Es besteht auch die Möglichkeit, ein VB unabhängig von einem Wahltag durchzuführen. Dann muss die Mehrheit der Abstimmenden und ein mindestens Fünftel der Wahlberechtigten zustimmen. Das ist eine sehr hohe Hürde.Deshalb ist ein Volksentscheid am Tag einer Bürgerschafts-oder Bundestagswahl anzustreben.