Nach dem Erfolg der beiden Volksinitiativen ist das Volksbegehren (VB) die zweite Stufe der Volksgesetzgebung. Es ist die Voraussetzung für einen späteren Volksentscheid.
Eigentlich sollen die Bezirke gegen ungerechtfertigten Leerstand vorgehen. Sie können Zwangsgelder festsetzen und sogar Zwangsvermietungen durchführen.
Wer in Hamburg eine neue Wohnung sucht, hat Probleme:
In den meisten Stadtteilen sind die aktuellen Mieten kaum noch bezahlbar.
Der Hamburger Senat stellt seine Wohnungspolitik gern als vorbildlich heraus („bauen, bauen, bauen“).
Die Entwicklung der Mieten war im letzten Jahrzehnt dramatisch: Von 2011 – 2017 stiegen die Mieten bei Wiedervermietung um 27%, bei Erstvermietung sogar um 32%.